Nutzungsbedingungen für die Gästewohnung der WGMW Gollierstr. 45 EG in 80339 München § 1 Allgemeines § 2 Mietgegenstand § 3 Nutzungsentgelt § 4 Stornierung § 5 Gästewohnungs- und Schlüsselübergabe § 6 Benutzungsregeln § 7 Vornahme der Buchung § 8 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen § 9 Hinzubuchbare Leistungen § 10 Zutritt zur Mietsache / Kündigung § 11 Haftung / Verjährung § 12 Nutzungsbedingungen WLAN der WGMW § 13 Einhaltung von Hygienevorschriften und anderen rechtlichen Bestimmungen § 14 Datenschutzbestimmungen § 15 Schlussbestimmungen § 1 Allgemeines Der Betreiber, die Wohnungsgenossenschaft München-West eG, Tulbeckstr. 44, 80339 München (nachfolgend WGMW genannt), Tel.: 089 / 50 20 08-0, Fax: 089 / 50 20 08-88, E-Mail: info@wg-mw.de, vergibt die Gästewohnung zur temporären Nutzung ausschließlich an Mitglieder der WGMW. Die Nutzung der Gästewohnung ist für die Gäste der WGMW-Mitglieder oder für nicht im Bestand wohnende WGMW-Mitglieder zu Besuchszwecken bestimmt. Die Dauer der Nutzung soll den Zeitraum von 14 Übernachtungen pro Haushalt am Stück nicht überschreiten, um möglichst vielen Mitgliedern die Möglichkeit zur Unterbringung von Freunden oder Verwandten in ihrer Nähe zu bieten. Vertragspartner ist das Mitglied, das die Registrierung und Buchung vorgenommen hat. Die WGMW ist verpflichtet, die vom Mitglied gebuchte Gästewohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Gästewohnung entspricht dem Ausstattungsstandard einer gehobenen Mietwohnung. Mitglied und Übernachtungsgast haben die Gästewohnung pfleglich zu behandeln und diese zum Abreisetag bis 10 Uhr zu verlassen. Die Vorschrift des § 545 BGB, wonach sich im Falle der Fortsetzung des Gebrauchs nach Ablauf der Mietzeit dieses auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen der anderen gegenüber binnen einer Frist von zwei Wochen erklärt, findet keine Anwendung. § 2 Mietgegenstand: Die Belegung der Gästewohnung in der Gollierstraße 45 / EG, straßenseitiger Eingang in 80339 München ist für maximal 4 Personen gestattet. Die Gästewohnung besteht aus 1 Wohnraum (ca. 19 m²) mit Doppelbett 180 x 200 (durchgehende Matratze), 2 Einziehdecken und 2 Kopfkissen, 1 Kleiderschrank, 1 Fernsehgerät, 1 Frisiertisch mit Stuhl (auch als Schreibtisch nutzbar) 1 Kammer (ca. 7 m²) mit Etagenbett, Kleiderschrank, Regal, 2 Einziehdecken und 2 Kopfkissen 1 Eingangsbereich mit kleiner Küche (ca. 10 m²) mit Esstisch, Stühlen, Arbeitsbereich mit Spüle, Spülmaschine, Kühlschrank, Microwelle, 2-Platten-Induktionskochfeld, Dunstabzugshaube, Schränke, Küchenbasisausstattung 1 Bad mit Dusche (ca. 3 m²) 1 Flur mit Spiegel, Garderoben- und Putzschrank u.a. mit Staubsauger Bettwäsche und Handtücher sind durch das Mitglied selbst zu stellen bzw. können bei Bedarf gegen zusätzliches Entgelt ausgeliehen werden. § 3 Nutzungsentgelt: Preis pro Übernachtung für bis zu zwei Erwachsene und zwei Kinder 49,00 €* zuzüglich jede weitere Person pro Übernachtung ab 18 Jahre 15,00 €* zuzüglich einmalig Endreinigung von 54,00 €* (kann nicht in Eigenregie ausgeführt werden) zuzüglich Kosten für Handtücher / Bettwäsche bei Bedarf p.P. 20,00 €* bestehend aus: Bezug für Einziehdecke, Kopfkissenbezug, Bettlaken, Duschtuch, Handtuch, Badvorleger, Geschirrtuch *Preisanpassungen bleiben vorbehalten! Unsere Gästewohnung ist eine Nichtraucherwohnung, das Rauchen ist nicht gestattet! Im Falle der Nichtbeachtung fällt eine zusätzliche Reinigungspauschale von 150 € an. Wichtige Information zur Mitnahme von Gegenständen: Leider kommt es hin und wieder vor, dass sich Gäste in bestimmte Gegenstände in der Gästewohnung verlieben und diese mit nach Hause nehmen. Bei Interesses an bestimmten Artikeln informieren wir Sie gerne über die Bezugsquellen! Sollten Sie oder Ihre Besucher Gegenstände mitnehmen, berechnen wir Ihnen neben den Kosten für den Neukauf (inklusive Porto) eine Bearbeitungsgebür in Höhe von 30 € für unseren Arbeitsaufwand (Aufnahme der Fehlermeldung durch die Reinigungskraft; Weiterleitung der Information an die WGMW-Zentrale). Ausführung Bestell- und Zahlungsvorgang, Integration in die Gästewohnung und letztlich die Vornahme der Abrechnung verursachen einen erheblichen Aufwand! § 4 Stornierung Eine Stornierung ist bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei über die Buchungsseite wg-mw.ebusy.de möglich und durch das Mitglied direkt online vorzunehmen. Bei einer späteren Stornierung können wir die Kosten nur erlassen, wenn eine erneute Buchung für diesen Zeitraum vorgenommen wird. Soweit nur einzelne Nächte durch ein anderes Mitglied in dem stornierten Zeitraum neu gebucht werden, erfolgt die Vergütung auch nur für diese Nächte anteilig. Die Kosten für die Endreinigung fallen bei der Stornierung, sofern diese mindestens einen Tag vor Anreise erfolgt, nicht an. Die Stornierung durch die WGMW ist möglich, wenn behördliche Auflagen den Betrieb der Gästewohnung untersagen (dies gilt auch für Auflagen/Genehmigungen, die vor Aufnahme des Geschäftsbetriebes noch erteilt werden müssen) oder die Mietsache aufgrund von Vandalismus oder höherer Gewalt nicht nutzbar ist. In diesem Fall haftet die WGMW nicht und ist auch nicht zur Stellung einer gleichwertigen Ersatzunterkunft verpflichtet. Der ggf. bezahlte Rechnungsbetrag wird dem Mitglied in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Weiterhin hat die WGMW das Recht, die vorgenommene Buchung zur stornieren, wenn das Mitglied im Vorfeld informiert wurde, dass keine weiteren Buchungen zulässig sind und/oder wenn das Mitglied die Buchungsrichtlinien nicht eingehalten hat (z.B. Buchung für mehr als 14 Übernachtungen, fehlende Angabe der Namen der Übernachtungsgäste). Ein dauernder Buchungsausschluss kann erfolgen, wenn das Mitglied bei einer vorherigen Buchung die Nutzungsbedingungen nicht eingehalten hat (z.B. die Wohnung nicht vereinbarungsgemäß verlassen wurde, Rauchen in der Wohnung, Vornahme von Beschädigungen, unerlaubte Tierhaltung, Beschädigung durch Verschmutzungen, die keinem normalen Wohnverhalten entsprechen, die Buchungs- bzw. Nutzungsrichtlinien nicht eingehalten wurden). § 5 Gästewohnungs- und Schlüsselübergabe Das Mitglied erhält bei der Buchung einen Zugangscode, mit welchem es bzw. sein Gast während der Buchungszeit Zutritt zur Wohnung erhält. Der Zugangscode ist in das Codefeld an der Tür einzugeben. Für die Zeit des Aufenthaltes stehen weiterhin zwei klassische Hausschlüssel zur Verfügung (Schlüsselbord an der Wohnung; der Verbleib wird von der Reinigungsfirma geprüft). Diesen soll der Gast während des Aufenthalts nutzen, da das elektronische Zugangssystem nachts aufgrund der Systemaktualisierung wenige Minuten nicht verfügbar sein kann. Am Tag der Anreise kann die Wohnung ab 15 Uhr bezogen werden. Am Tag der Abreise ist die Gästewohnung bis 10 Uhr zu verlassen. § 6 Benutzungsregeln Das Mitglied ist verpflichtet, den Gast über die Nutzungsbedingungen und die Hausordnung zu informieren und für die Einhaltung zu sorgen. Im Falle von Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen oder die Hausordnung haftet das Mitglied. Die Durchführung von Veranstaltungen oder Feierlichkeiten sowie eine Gebrauchsüberlassung an Dritte mit oder ohne Erwerbserzielungsabsicht (hierzu zählt auch die Untervermietung) ist nicht gestattet. Beeinträchtigungen anderer Bewohner im Haus sind zu vermeiden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die Wohnung nur gemeinsam mit Erwachsenen benutzen. Für die Gästewohnung gilt die Hausordnung der WGMW. Insbesondere sind die Ruhezeiten zwischen 22:00 und 6:00 Uhr zu beachten. Die Wohnung befindet sich in einem klassischen Wohnhaus. Insoweit haben die die Mitglieder bzw. die Gäste eine Pflicht zur Minimierung von Geräuschemissionen. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Für die Dauer der Überlassung der Gästewohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Licht und technische Geräte auszuschalten. Evtl. erforderlichen Zwischenreinigungen und die Müllentsorgung ist während der Anmietzeit durch den Nutzer der Wohnung vorzunehmen. Das Mitbringen oder Halten von Tieren ist nicht gestattet. In der Wohnung und im gesamten Gebäude gilt absolutes Rauchverbot. Der Bezug ist am Anreisetag ab 15 Uhr möglich (die Wohnung wird gereinigt übergeben). Am letzten Buchungstag (Abreisetag) ist die Wohnung bis 10.00 Uhr zu verlassen. Die Gästewohnung muss zur Abreise aufgeräumt sein: Geschirr, Besteck, Töpfe, andere Küchenutensilien und die Küche sind sauber und aufgeräumt zu hinterlassen. Kaffeemaschine, Spülmaschine, Kühlschrank und Müllbehälter müssen geleert sein. Ggf. gebuchte Bettwäsche ist abzuziehen und auf dem Bett liegen zu lassen, somit kann der Reinigungsdienst die Menge einfach prüfen. Alle zur Wohnung gehörigen Schlüssel sind an das Schlüsselboard im Flur zu hängen. § 7 Vornahme der Buchung Eine Buchung der Wohnung kann nur nach erfolgter vollständiger Registrierung und Angabe unter „wg-mw.ebusy.de“ zu verfügbaren Zeiten erfolgen. Mit der Buchung im Buchungssystem unter „wg-mw.ebusy.de“ und Angabe der Namen und Geburtsdaten aller Nutzer der Gästewohnung kommt der Nutzungsvertrag verbindlich zustande. Grundsätzlich ist die Buchung für maximal vier Personen zulässig. Soweit mehr Personen in der Wohnung untergebracht werden sollen, ist die vorherige schriftliche Abstimmung mit der WGMW zwingend erforderlich. Das Mitglied ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart. Der Unkostenbeitrag setzt sich aus den jeweils aktuellen Übernachtungskosten und der Endreinigung zusammen. Die Durchführung der Endreinigung durch den Gast selber ist ausgeschlossen. § 8 Rechnungsstellung / Abbuchung der Kosten Die Rechnungsstellung erfolgt zeitnah nach Vornahme der Buchung. Alle Kosten werden im Monat der Anreise fällig und werden nach erfolgter Rechnungsstellung von dem bei der Registrierung oder bei der Buchung angegebenen Bankkonto im Anreisemonat oder spätestens im Folgemonat der Anreise abgebucht. Der Nutzer ermächtigt nach Eingabe der Iban die Wohnungsgenossenschaft München-West eG fällige Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er hierdurch sein Kreditinstitut an, die von der Wohnungsgenossenschaft München-West eG von seinem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Der Kontoinhaber kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. § 9 Hinzubuchbare Leistungen Das Handtuch-/Bettwäschepaket kann auf Wunsch für folgende Preise hinzugebucht werden; die Bettwäsche wird bereitgelegt und ist selber aufzuziehen und abzuziehen und besteht aus 1 Bettlaken, 1 Kopfkissenbezug, 1 Bezug für Einziehdecke, 1 Duschtuch, 1 Handtuch, 1 Badvorleger, 1 Geschirrtuch § 10 Zutritt zur Mietsache / Kündigung Die WGMW und deren Beauftragte haben ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Gästewohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Die WGMW wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich. Die WGMW kann den Nutzungsvertrag für die Gästewohnung in Fällen höherer Gewalt oder sonstiger nicht vorhersehbarer Ereignisse (wie Einbruch-, Wasser-, Sturm-, Brandschäden etc.) mit sofortiger Wirkung kündigen. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch das Mitglied oder den Gast ausgeschlossen. Weiterhin hat die WGMW das Recht, die vorgenommene Buchung zur stornieren, wenn das Mitglied im Vorfeld informiert wurde, dass keine weiteren Buchungen zulässig sind. Dieser Buchungsausschluss kann erfolgen, wenn das Mitglied bei einer vorherigen Buchung die Nutzungsbedingungen nicht eingehalten hat (z.B. die Wohnung nicht vereinbarungsgemäß verlassen wurde, Rauchen in der Wohnung, Vornahme von Beschädigungen, unerlaubte Tierhaltung, Beschädigung durch Verschmutzungen, die keinem normalen Wohnverhalten entsprechen). § 11 Haftung / Verjährung Eine Haftung für Personen oder Sachschäden durch die WGMW im Zusammenhang mit der Nutzung der Gästewohnung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Liegen Gründe vor, die eine Nutzung der Gästewohnung unmöglich machen und die von der WGMW nicht zu vertreten sind, bestehen keine Regressansprüche. Ansonsten ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten. Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Gästewohnung verwahrt und/oder hinterlässt. Das Mitglied haftet für alle Schäden, die sein(e) Gast/Gäste in der Gästewohnung schuldhaft verursacht hat/haben, wenn der Gast/die Gäste bzw. seine Versicherung nicht für die Schäden aufkommen. Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden). Das Mitglied haftet weiterhin für verlorene Schlüssel, sofern der Gast/die Gäste bzw. seine Versicherung nicht für den Schadenersatz aufkommen. Reist/reisen der Gast/die Gäste nicht rechtzeitig ab, so haftet das Mitglied, das die Buchung vorgenommen hat, für die Folgekosten (z.B. Aufpreis bei einer gleichwertigen Unterkunft oder Anreisekosten der nächsten Nutzer bei Stornierung, Zusatzkosten der Reinigungsfirma). Ansprüche verjähren in sechs Monaten, es sei denn, der Anbieter haftet wegen Vorsatzes. § 12 Nutzungsbedingungen WLAN der WGMW 12.1 Gegenstand und Leistungen Gegenstand Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Nutzung des WLAN (Wireless Local Area Network) -Dienstes durch Kurzzeit-Nutzer. Diesen Dienst bietet die WGMW unter der Bezeichnung „GastWGMW“ an. Kurzzeitnutzer (im Folgenden auch „Nutzer“ genannt) ist, wer als Gast der WGMW das WLAN während der Nutzung der Gästewohnung nutzt. Leistungen der WGMW Die WGMW stellt dem Nutzer in der Gästewohnung, im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten, unentgeltlich und zeitlich befristet, einen Zugang zum Internet über WLAN zur Verfügung. Bei WLAN handelt es sich um eine Technologie zur drahtlosen Datenübertragung. Eine Zusicherung über eine Mindestbandbreite erfolgt nicht. Der vom WLAN genutzte Frequenzbereich ist lizenzfrei und wird auch für andere Zwecke (z.B. Bluetooth) genutzt. Es kann keine Gewähr für die Störungsfreiheit oder eine Mindestqualität des Funkverkehrs übernommen werden. Ein Anspruch auf Nutzung besteht nicht. Die WGMW kann nach eigenem Ermessen einen WLAN- Zugang gewähren oder ablehnen. Eine Ablehnung erfolgt in der Regel ohne Begründung. Der Nutzer kann wegen der technischen Störanfälligkeit von WLAN keinen Anspruch auf Zugang zum Internet geltend machen; das gilt auch dann, wenn die WGMW dem Nutzer grundsätzlich eine Zugangsberechtigung erteilt hat. 12.2. Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers 10.2.1 Der Nutzer ist nur zur Nutzung von WLAN berechtigt, wenn er diese Nutzungsbedingungen anerkennt und erforderliche Angaben zu seiner Person macht. Der Nutzer ist verpflichtet, bei Bestellung/Bereitstellung eines WLAN-Zugangs die von ihm verlangten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. 12.2.2 Der Nutzer ist allein für die Sicherheit und Geheimhaltung des/der ihm für das Login zugewiesenen Zugangsdaten wie Benutzername und Passwortkombination oder des Vouchers verantwortlich. 12.2.3 Zur Nutzung des WLAN-Dienstes muss der Nutzer selbst die erforderlichen Hard- und Softwareeinrichtungen bereitstellen, die er für die Verbindung zum Internet braucht, insbesondere ein WLAN-fähiges Kommunikationsendgerät. 12.2.4 Der Nutzer verpflichtet sich, den Zugang zum/sowie den WLAN-Dienst selbst, weder zur Verbreitung, noch zum Abruf rechtswidriger Informationen oder anderweitig missbräuchlich zu nutzen. Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere,
12.2.5 Der Nutzer stellt die WGMW von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund widerrechtlicher Nutzung des Netzwerkes frei. Der Nutzer unterrichtet die WGMW unverzüglich von jeglicher Inanspruchnahme Dritter aufgrund einer widerrechtlichen Nutzung des WLAN-Dienstes der WGMW. 10.2.6 Die vorsätzliche Störung oder Beeinträchtigung des Netzbetriebs durch unsachgemäßen Einsatz von Hard- und Software ist untersagt. Störungen, erkannter Missbrauch oder unerlaubte interne oder externe Zugriffe auf die Rechner sind unverzüglich der WGMW zu melden. 12.3 Laufzeit 12.3.1 Der Gast hat die Möglichkeit, während des Aufenthalts in der Gästewohnung das WLAN zu nutzen. Dies ist eine freiwillige und kostenfreie Zusatzleistung der WGMW, die jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden kann. 12.3.2 Die WGMW behält sich vor, den WLAN-Zugang zu sperren, sofern der Nutzer diesen vertragswidrig oder entgegen gesetzlicher Vorgaben verwendet. 12.3.3 Eine Sperrung des Zugangs ist, insbesondere bei einer Pflichtverletzung nach den Ziffern 12.2, durch die WGMW jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich. Eine Kündigung kann auch schon dann erfolgen, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt, die eine entsprechende vertragswidrige Nutzung nahelegen. Etwaige Schadenersatzansprüche gegen den Nutzer bei vertragswidriger Nutzung bleiben dabei unberührt. 12.4 Sicherheit und Systemintegrität 12.4.1 Nach Freischaltung wird der generierte Datenverkehr zwischen Laptop/PDA/ Smartphone des Nutzers und Access Points der WGMW unverschlüsselt übertragen. Daten zwischen dem Laptop/ PDA/Smartphone und WGMW-WLAN können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Eine Sicherung des Datenverkehrs innerhalb der WLAN-Versorgung erfolgt nicht durch die WGMW. 12.4.2 Es obliegt dem Nutzer, für die Sicherung (z.B. VPN-Client oder SSL-Verschlüsselung) Sorge zu tragen. Eine etwaige Haftung der WGMW ist abschließend in Ziffer 12.5 geregelt. 12.4.3 Die Nutzung des öffentlichen Internets erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers. Für Schäden, die auf eine Nutzung des WLAN-Dienstes zurückzuführen sind, insbesondere für Schäden an seiner Hard- oder Software sowie für Schäden wegen des Verlustes von Daten ist der Nutzer selbst verantwortlich. 12.4.4 Die WGMW stellt dem Nutzer transparente Internet-Anschlüsse zur Verfügung. Es dürfen nur Endgeräte angeschaltet werden, bei denen sichergestellt ist, dass eine negative Beeinträchtigung des Betriebs der Internetplattform ausgeschlossen ist. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Hardware auf die aktuellen Sicherheitspatches zu prüfen, bzw. die von den Herstellern empfohlenen Sicherheitseinstellungen an seinem System zu aktivieren, sowie für weitere Sicherungsmittel (Firewall, Virenschutz etc.) zu sorgen. Hierzu sind unter anderem die neusten Herstellerempfehlungen bezüglich Service- und Security-Level einzuhalten. Der Nutzer haftet für Schäden aus Verletzungen dieser Sicherungspflichten. 12.4.5 Die WGMW behält sich vor, Anschlüsse vom Netz zu trennen, falls die angeschlossenen Geräte den störungsfreien Betrieb der Plattform gefährden. Bei akuter Gefährdung der Betriebsfähigkeit der Internetplattform kann die Abschaltung auch ohne vorherige Ansage geschehen. 12.5. Haftung 12.5.1 Die WGMW stellt über WLAN lediglich einen Zugang zum Internet zur Verfügung. Die hierüber abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch die WGMW. Insbesondere überprüft die WGMW nicht, ob eine Schadenverursachende Software (z.B. Viren) enthalten ist. Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, sind alle Inhalte, die der Nutzer über den WLAN Zugang nutzt, fremde Inhalte im Sinne des §10 Telemediengesetz. Die WGMW übernimmt für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr selbst oder dritten angebotenen Informationen keine Gewährleistung oder Haftung. 12.5.2 Die WGMW haftet bei - im Zusammenhang mit der Bereitstellung von WLAN stehenden Folgeschäden für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit sie, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe die Pflichtwidrigkeit zu vertreten haben, unbeschränkt. Bei Personenschäden (Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit) haftet die WGMW auch für einfache Fahrlässigkeit unbegrenzt. Schadenersatzansprüche wegen Funktionsmängeln oder der sonstigen Funktionsuntüchtigkeit von WLAN sind grundsätzlich ausgeschlossen. Insbesondere für Vermögensschäden ist die Haftung der WGMW ausgeschlossen, es sei denn, eine zwingende gesetzliche Vorschrift lässt einen Haftungsausschluss nicht zu. Für den Fall, dass die WGMW gesetzlich zum Ersatz eines Vermögensschadens verpflichtet ist und dieser nicht wirksam durch diese Bedingungen ausgeschlossen werden kann, wird die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine vertragliche Vereinbarung über die Verpflichtung zur Übernahme von Vermögensschäden entfaltet keine Wirksamkeit. 12.5.3 Die WGMW haftet nicht für Schäden, welche durch höhere Gewalt und aufgrund nicht vorhersehbarer, vorübergehender, von der WGMW nicht zu vertretender Umstände entstehen, insbesondere aufgrund behördlicher Anordnungen, Ausfall von Kommunikationsnetzen sowie Streik und Aussperrung. 12.5.4 Diese Haftungsregeln gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. 12.6. Datenschutz und Datenverarbeitung Die vom Nutzer zur Freischaltung des WLAN-Zugriffes angegebenen Daten werden nur zum Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung oder Änderung des in diesen Nutzungsbedingungen beschriebenen Dienstes erhoben, eine Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich durch die WGMW. Die WGMW kann sich zur Bearbeitung Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bedienen, die sich sämtlich verpflichten, die Datenschutzbestimmungen des BDSG bzw. DS-GVO einzuhalten. Insbesondere erfolgt keine Weitergabe dieser Daten an sonstige Dritte. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Strafverfolgungsbehörden der Bundesrepublik Deutschland entsprechende Daten anfordern oder sofern die WGMW sonst gesetzlich zur Herausgabe zwingend verpflichtet ist. Der Nutzer selbst ist berechtigt, jederzeit die zu seiner Person gespeicherten Daten beim Dienstanbieter abzufragen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Daten des Benutzers entsprechend der Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung aufbewahrt und gelöscht. Darüber hinaus bei der Nutzung des öffentlich zugänglichen Internets verbreitete Daten fallen nicht in den Schutzbereich. Der Nutzer erklärt sich mit der Nutzung einverstanden, dass Daten in einem Logfile erfasst werden, aus denen ersichtlich ist, welcher Nutzer wann den WLAN-Dienst der WGMW genutzt hat. Diese Daten werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt. § 13 Einhaltung von Hygienevorschriften und anderen rechtlichen Bestimmungen Das Mitglied ist für die Einhaltung der jeweils gültigen Hygienevorschriften , z.B. bei Covid 19, durch den/die Nutzer der Gästewohnung verantwortlich. Hierzu zählt auch die Beachtung eines gegebenenfalls vorhandenen Beherbergungsverbots für Reisende o.ä. Maßnahmen. §14 Datenschutzbestimmungen Die Grundsätze der Datensicherheit der WGMW sind auf der WGMW-Homepage unter www.wg-mw.de einzusehen. § 15 Schlussbestimmungen Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Nutzungsbestimmungen haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Die WGMW behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Die Nutzer verpflichten sich, diese Bedingungen in regelmäßigen Zeitabständen auf Änderungen oder Ergänzungen zu überprüfen. Diese werden ihm durch ein Pop-up und ggf. auch in Textform entsprechend zur Kenntnis gegeben. Er muss diese jedenfalls durch „Klick“ akzeptieren. Mit jeder Nutzung des Service erklären sich die Nutzer mit der jeweils gültigen Fassung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden Erfüllungs- und Zahlungsort ist München/ Deutschland. Gerichtsstand für Mietrecht ist München. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. München, den 10.01.2023 |