| Nutzungsbedingungen WGMW-Gästewohnungen Gollierstr. 45 / EG, 80339 München
1. Nutzungsberechtigung Der Betreiber, die Wohnungsgenossenschaft München-West eG, Tulbeckstr. 44, 80339 München (nachfolgend WGMW genannt), Tel.: 089 / 50 20 08-0, Fax: 089 / 50 20 08-88, E-Mail: info@wg-mw.de, vergibt die Gästewohnung zur temporären Nutzung ausschließlich an Mitglieder der WGMW. Die Nutzung der Gästewohnung ist für die Gäste von WGMW-Mitgliedern oder für WGMW-Mitglieder zu Besuchszwecken bestimmt. Die Dauer der Nutzung soll den Zeitraum von 14 Übernachtungen 2. Sorgfaltspflicht, Haftung, Verjährung Das Mitglied haftet für alle Schäden, die sein(e) Gast/Gäste in der Gästewohnung schuldhaft verursacht hat/haben, wenn der Gast/die Gäste bzw. seine Versicherung nicht für die Schäden aufkommen. Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden). Das Mitglied haftet weiterhin für verlorene Schlüssel, sofern der Gast/die Gäste bzw. seine Versicherung nicht für den Schadenersatz aufkommen. Reist/reisen der Gast/die Gäste nicht rechtzeitig ab, so haftet das Mitglied, das die Buchung vorgenommen hat, für die Folgekosten (z.B. Aufpreis bei einer gleichwertigen Unterkunft oder Anreisekosten der nächsten Nutzer bei Stornierung, Zusatzkosten der Reinigungsfirma). Die WGMW haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die WGMW nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist eine Haftung wegen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Liegen Umstände vor, die eine Nutzung der Gästewohnung unmöglich machen und die die WGMW nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder unvorhersehbare Schäden an der Gästewohnung), bestehen keine Schadensersatzansprüche. Nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall nicht in Rechnung gestellt. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten. Für Verlust, Beschädigung oder Untergang der vom Gast eingebrachten Sachen haftet die WGMW ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine darüber hinausgehende Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Wertgegenstände sollten vom Gast nicht unbeaufsichtigt in der Gästewohnung zurückgelassen werden. Ansprüche verjähren in sechs Monaten, es sei denn, der Anbieter haftet wegen Vorsatzes. 3. Mietgegenstand, Belegung Die Belegung der Gästewohnung in der Gollierstraße 45 / EG, straßenseitiger Eingang in 80339 München ist für maximal 4 Personen gestattet. Die Gästewohnung besteht aus 1 Wohnraum (ca. 19 m²) mit Doppelbett 180 x 200 (durchgehende Matratze), 2 Einziehdecken und 2 Kopfkissen, 1 Kleiderschrank, 1 Fernsehgerät, 1 Frisiertisch mit Stuhl (auch als Schreibtisch nutzbar) 1 Kammer (ca. 7 m²) mit Etagenbett, Kleiderschrank, Regal, 2 Einziehdecken und 2 Kopfkissen 1 Eingangsbereich mit kleiner Küche (ca. 10 m²) mit Esstisch, Stühlen, Arbeitsbereich mit Spüle, Spülmaschine, Kühlschrank, Mikrowelle, 2-Platten-Induktionskochfeld, Dunstabzug, Schränke, Küchenbasisausstattung 1 Bad mit Dusche (ca. 3 m²) 1 Flur mit Spiegel, Garderoben- und Putzschrank u.a. mit Staubsauger Bettwäsche und Handtücher sind durch das Mitglied selbst zu stellen bzw. können bei Bedarf gegen zusätzliches Entgelt ausgeliehen werden. 4. Nutzungsentgelt: Preis pro Übernachtung für bis zuzüglich einmalig Endreinigung von 60,00 €* (kann nicht in Eigenregie ausgeführt werden) zuzüglich Kosten für Handtücher / *Preisanpassungen bleiben vorbehalten! Unsere Gästewohnung ist eine Nichtraucherwohnung! Im Falle der Nichtbeachtung fällt eine zusätzliche Reinigungspauschale von 150 € an. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein zusätzlicher Reinigungsaufwand entstanden ist. Wichtige Information zur Mitnahme von Gegenständen: Leider kommt es hin und wieder vor, dass sich Gäste in bestimmte Gegenstände in der Gästewohnung verlieben und diese mit nach Hause nehmen. Bei Interesse an bestimmten Artikeln informieren wir Sie gerne über die Bezugsquellen! Sollten Sie oder Ihre Besucher Gegenstände mitnehmen, berechnen wir Ihnen neben den Kosten für den Neukauf (inklusive Porto) eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 € für unseren Arbeitsaufwand (Aufnahme der Fehlermeldung durch die Reinigungskraft; Weiterleitung der Information an die WGMW-Zentrale). Ausführung Bestell- und Zahlungsvorgang, Integration in die Gästewohnung und letztlich die Vornahme der Abrechnung verursachen einen erheblichen Aufwand! 5. Stornierung Eine Stornierung ist bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei über die Buchungsseite wg-mw.ebusy.de möglich und durch das Mitglied direkt online vorzunehmen. Bei einer späteren Stornierung können wir die Kosten nur erlassen, wenn eine erneute Buchung für diesen Zeitraum vorgenommen wird. Soweit nur einzelne Nächte durch ein anderes Mitglied in dem stornierten Zeitraum neu gebucht werden, erfolgt die Vergütung auch nur für diese Nächte anteilig. Die Kosten für die Endreinigung fallen bei der Stornierung, sofern diese mindestens einen Tag vor Anreise erfolgt, nicht an. Die Stornierung durch die WGMW ist möglich, wenn behördliche Auflagen den Betrieb der Gästewohnung untersagen (dies gilt auch für Auflagen/Genehmigungen, die vor Aufnahme des Geschäftsbetriebes noch erteilt werden müssen) oder die Mietsache aufgrund von Vandalismus oder höherer Gewalt nicht nutzbar ist oder aufgrund eines Fehlers im Buchungssystem (Verwaltung durch einen externen Dienstleister). In diesem Fall haftet die WGMW nicht und ist auch nicht zur Stellung einer gleichwertigen Ersatzunterkunft verpflichtet. Der ggf. bezahlte Rechnungsbetrag wird dem Mitglied in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Weiterhin hat die WGMW das Recht, die vorgenommene Buchung zu stornieren, wenn das Mitglied im Vorfeld informiert wurde, dass keine weiteren Buchungen zulässig sind und/oder wenn das Mitglied die Buchungsrichtlinien nicht eingehalten hat (z.B. Buchung für mehr als 14 Übernachtungen, fehlende Angabe der Namen der Übernachtungsgäste). Ein dauernder Buchungsausschluss kann erfolgen, wenn das Mitglied bei einer vorherigen Buchung die Nutzungsbedingungen nicht eingehalten hat (z.B. die Wohnung nicht vereinbarungsgemäß verlassen wurde, Rauchen in der Wohnung, Vornahme von Beschädigungen, unerlaubte Tierhaltung, Beschädigung durch Verschmutzungen, die keinem normalen Wohnverhalten entsprechen, Nutzung der Betten ohne Bettwäsche). 6. Gästewohnungs- und Schlüsselübergabe Das Mitglied erhält bei der Buchung einen Zugangscode, mit welchem es bzw. sein Gast während der Buchungszeit Zutritt zur Wohnung erhält. Der Zugangscode ist in das Codefeld an der Tür einzugeben. Für die Zeit des Aufenthaltes stehen weiterhin zwei klassische Hausschlüssel zur Verfügung (Schlüsselbord an der Wohnung; der Verbleib wird von der Reinigungsfirma geprüft). Diesen soll der Gast während des Aufenthalts nutzen, da das elektronische Zugangssystem nachts aufgrund der Systemaktualisierung wenige Minuten nicht verfügbar sein kann. 7. Benutzungsregeln Das Mitglied ist verpflichtet, den Gast über die Nutzungsbedingungen und die Hausordnung zu informieren und für die Einhaltung zu sorgen. Im Falle von Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen oder die Hausordnung haftet das Mitglied. Die Durchführung von Veranstaltungen oder Feierlichkeiten sowie eine Gebrauchsüberlassung an Dritte mit oder ohne Erwerbserzielungsabsicht (hierzu zählt auch die Untervermietung) ist nicht gestattet. Beeinträchtigungen anderer Bewohner im Haus sind zu vermeiden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die Wohnung nur gemeinsam mit Erwachsenen benutzen. Die Wohnung befindet sich in einem klassischen Wohnhaus. Für die Gästewohnung gilt die Hausordnung der WGMW. Diese kann, soweit sie dem Mitglied nicht vorliegt, bei der WGMW angefordert werden. Die Mitglieder bzw. die Gäste haben eine Pflicht zur Minimierung von Geräuschemissionen. Insbesondere sind die Ruhezeiten zwischen 22:00 und 6:00 Uhr zu beachten. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind maximal auf Zimmerlautstärke einzustellen. Für die Dauer der Überlassung der Gästewohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Licht und technische Geräte auszuschalten. Evtl. erforderlichen Zwischenreinigungen und die Müllentsorgung ist während der Anmietzeit durch den Nutzer der Wohnung vorzunehmen. Das Mitbringen oder Halten von Tieren ist nicht gestattet. In der Wohnung und im gesamten Gebäude gilt absolutes Rauchverbot. Der Bezug ist am Anreisetag ab 15 Uhr möglich (die Wohnung wird gereinigt übergeben). Am letzten Buchungstag (Abreisetag) ist die Wohnung bis 10.00 Uhr zu verlas sen. Die Gästewohnung muss zur Abreise aufgeräumt sein: Geschirr, Besteck, Töpfe, andere Küchenutensilien und die Küche sind sauber und aufgeräumt zu hinterlassen bzw. die in die Spülmaschine zu räumen und das Reinigungsprogramm zu starten. Kaffeemaschine, Spülmaschine, Kühlschrank und Müllbehälter müssen geleert sein. Ggf. gebuchte Bettwäsche ist abzuziehen und auf dem Bett liegen zu lassen, somit kann der Reinigungsdienst die Menge einfach prüfen. Alle zur Wohnung gehörigen Schlüssel sind an das Schlüsselboard im Flur zu hängen. 8. Vornahme der Buchung Eine Buchung der Wohnung kann nur nach erfolgter vollständiger Registrierung und Angabe unter „wg-mw.ebusy.de“ zu verfügbaren Zeiten erfolgen. Mit der Buchung im Buchungssystem unter „wg-mw.ebusy.de“ und Angabe der Namen und Geburtsdaten aller Nutzer der Gästewohnung kommt der Nutzungsvertrag verbindlich zustande. Grundsätzlich ist die Buchung für maximal vier Personen zulässig. Soweit mehr Personen in der Wohnung untergebracht werden sollen, ist die vorherige schriftliche Abstimmung mit der WGMW zwingend erforderlich. Das Mitglied ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart. Der Unkostenbeitrag setzt sich aus den jeweils aktuellen Übernachtungskosten und der Endreinigung zusammen. Die Durchführung der Endreinigung durch den Gast selber ist ausgeschlossen. 9. Rechnungsstellung / Abbuchung der Kosten Der Nutzer ermächtigt nach Eingabe der Iban die Wohnungsgenossenschaft München-West eG fällige Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er hierdurch sein Kreditinstitut an, die von der Wohnungsgenossenschaft München-West eG von seinem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Der Kontoinhaber kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. 10. Hinzubuchbare Leistungen Das Handtuch-/Bettwäschepaket kann auf Wunsch für folgende Preise hinzugebucht werden; die Bettwäsche wird bereitgelegt und ist selber aufzuziehen und abzuziehen und besteht aus 1 Bettlaken, 1 Kopfkissenbezug, 1 Bezug für Einziehdecke, 1 Duschtuch, 1 Handtuch, 1 Badvorleger, 1 Geschirrtuch 11. Zutritt zur Mietsache / Kündigung Die WGMW sowie von ihr beauftragte Personen dürfen die Gästewohnung bei Gefahr im Verzug jederzeit betreten. Darüber hinaus ist ein Zutritt aus wichtigem Grund (z. B. zur Schadensabwehr, zur Beseitigung technischer Störungen oder zur Durchführung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen) zulässig. Auf die berechtigten Interessen des Gastes ist hierbei angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Gast wird vorab informiert, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist. Die WGMW kann den Nutzungsvertrag für die Gästewohnung in Fällen höherer Gewalt oder sonstiger nicht vorhersehbarer Ereignisse (wie Einbruch-, Wasser-, Sturm-, Brandschäden etc.) mit sofortiger Wirkung kündigen. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch das Mitglied oder den Gast ausgeschlossen. 12. Nutzungsbedingungen für das WLAN der WGMW Gegenstand und Leistungen Pflichten der Nutzer Zugangsvoraussetzungen Zugangsdaten Endgeräte Zulässige Nutzung Insbesondere ist es untersagt,
Freistellung Störungen Dauer der Nutzung Die WGMW kann den WLAN-Zugang jederzeit ganz oder teilweise sperren oder einstellen, insbesondere wenn
Weitergehende gesetzliche Ansprüche der WGMW bleiben unberührt. Sicherheit
Die Nutzung des WLAN erfolgt hinsichtlich der Datensicherheit auf eigenes Risiko. Die WGMW ist berechtigt, Geräte vom Netzwerk zu trennen, wenn von ihnen Störungen oder Sicherheitsrisiken ausgehen. Haftung WLAN Die WGMW haftet nach den gesetzlichen Vorschriften
Die WGMW haftet insbesondere nicht für
Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter sowie der Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen der WGMW. Datenschutz Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder dies zur Durchsetzung oder Abwehr von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Die Betroffenenrechte nach der DSGVO bleiben unberührt. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung der WGMW. 13. Einhaltung von Hygienevorschriften und anderen rechtlichen Bestimmungen Das Mitglied ist für die Einhaltung der jeweils gültigen Hygienevorschriften durch den/die Nutzer der Gästewohnung verantwortlich. Hierzu zählt auch die Beachtung eines gegebenenfalls vorhandenen Beherbergungsverbots für Reisende o.ä. Maßnahmen. 14. Datenschutzbestimmungen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der jeweils gültigen Datenschutzerklärung der WGMW auf der Internetseite www.wg-mw.de abrufbar. 15. Schlussbestimmungen Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Nutzungsbestimmungen haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Die WGMW ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für zukünftige Buchungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht (z. B. Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder organisatorische Anpassungen). Über Änderungen werden die Mitglieder vor Abschluss einer neuen Buchung informiert. Für jede neue Buchung gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Nutzungsbedingungen. Diese werden ihm durch ein Pop-up und ggf. auch in Textform entsprechend zur Kenntnis gegeben. Er muss diese jedenfalls durch „Klick“ akzeptieren. Mit jeder Nutzung des Service erklären sich die Nutzer mit der jeweils gültigen Fassung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungs- und Zahlungsort ist München/ Deutschland. Gerichtsstand für Mietrecht ist München. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. München, den 15.07.2026
|
| Nutzungsbestimmungen Gemeinschaftsräume WA 12
1. Nutzungsberechtigung Die Wohnungsgenossenschaft München-West eG überlässt die Gemeinschafts-räume in München-Freiham ausschließlich den Bewohnerinnen und Bewohnern des Wohnquartiers WA 12 in München-Freiham. Die Nutzung ist ausschließlich für den Zeitraum zulässig, der über das Buchungssystem unter www.wg-mw.de/ebusy verbindlich reserviert wurde. Eine Überlassung der Räume an Dritte sowie eine gewerbliche Nutzung sind nicht gestattet. 2. Sorgfaltspflicht und Haftung der nutzenden Person Die Räume sind nach Beendigung der Nutzung in einem ordentlichen, sauberen und gebrauchsfähigen Zustand zu hinterlassen. Bereits vor der Nutzung festgestellte Mängel oder Schäden sind dem Verein für Generationengerechtes Wohnen mit der Wohnungsgenossenschaft München-West e.V. unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für Schäden, die während der gebuchten Nutzungszeit schuldhaft verursacht werden, haftet die buchende Person nach den gesetzlichen Bestimmungen. Verursachte Schäden sind dem Verein für Generationengerechtes Wohnen mit der Wohnungsgenossenschaft München-West e.V. unverzüglich anzuzeigen. 3. Verhaltensregeln während der Nutzung Während der Nutzung gelten folgende Bestimmungen:
4. Verlassen der Räume Nach Beendigung der Nutzung ist sicherzustellen, dass
5. Reinigungspflichten Nach jeder Nutzung sind die Gemeinschaftsräume in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Sobald die Räume vollständig möbliert sind, können ergänzende Reinigungspflichten festgelegt werden. 6. Nutzungsbedingungen für das WLAN der WGMW Gegenstand und Leistungen Die WGMW ist berechtigt, den WLAN-Zugang nach eigenem Ermessen bereitzustellen, einzuschränken oder zu verweigern. Pflichten der Nutzer Zugangsvoraussetzungen Zugangsdaten Endgeräte Zulässige Nutzung Insbesondere ist es untersagt,
Freistellung Störungen Dauer der Nutzung
Weitergehende gesetzliche Ansprüche der WGMW bleiben unberührt. Sicherheit
Die Nutzung des WLAN erfolgt hinsichtlich der Datensicherheit auf eigenes Risiko. Die WGMW ist berechtigt, Geräte vom Netzwerk zu trennen, wenn von ihnen Störungen oder Sicherheitsrisiken ausgehen. Haftung Die WGMW haftet nach den gesetzlichen Vorschriften
Die WGMW haftet insbesondere nicht für
Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter sowie der Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen der WGMW. Datenschutz Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder dies zur Durchsetzung oder Abwehr von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Die Betroffenenrechte nach der DSGVO bleiben unberührt. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung der WGMW. 7. Haftung für Schäden, die aus der Raumnutzung resultieren Die Wohnungsgenossenschaft München-West eG haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet sie nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Kann die Nutzung der Gemeinschaftsräume aus Gründen, die die Wohnungsgenossenschaft nicht zu vertreten hat, nicht oder nur eingeschränkt erfolgen, bestehen keine Schadensersatz- oder Ersatzansprüche gegen die Wohnungsgenossenschaft. Schäden sind der Wohnungsgenossenschaft unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die Auswirkungen auf andere Wohnungen oder Gebäudeteile haben können (z. B. Wasser- oder Brandschäden). 8. Datenschutz Zur Durchführung der Buchung werden personenbezogene Daten (insbesondere Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie Buchungsinformationen) verarbeitet. Die Betreuung der Gemeinschaftsräume erfolgt durch den Verein für Generationengerechtes Wohnen mit der Wohnungsgenossenschaft München-West e.V. Zu diesem Zweck erhält der Verein die für die Buchungsabwicklung erforderlichen Daten. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Organisation, Durchführung und Verwaltung der Buchungen verarbeitet und nur im gesetzlich zulässigen Umfang an Dritte weitergegeben. Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen der Wohnungsgenossenschaft München-West eG in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese sind auf der Internetseite der Wohnungsgenossenschaft unter www.wg-mw.de abrufbar. 9. Schlussbestimmungen Die Wohnungsgenossenschaft München-West eG behält sich vor, diese Nutzungsbestimmungen bei Bedarf anzupassen. Bei wiederholten oder erheblichen Verstößen gegen diese Nutzungsbestimmungen kann die Berechtigung zur Nutzung der Gemeinschaftsräume zeitweise oder dauerhaft eingeschränkt oder entzogen werden. Mit der Buchung eines Gemeinschaftsraums erkennt die buchende Person diese Nutzungsbestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung an. München, 15.07. 2026
|